Kurz erklärt:

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

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Information

Grundlegendes zum Planfeststellungsverfahren

Was passiert in einem Planfeststellungsverfahren?
Sobald die politischen Gremien der Stadt beschlossen haben, den Antrag auf Planfeststellung zu stellen, wird dieser von der zuständigen Behörde - der Bezirksregierung Köln - einen Monat zur Einsicht offengelegt.

Bevor ein solcher Antrag gestellt werden kann, werden umfassende Vorarbeiten geleistet, damit das Verfahren erfolgreich zum Abschluss kommen kann. Zum Antrag gehören u.a. ein Erläuterungsbericht, Pläne und Gutachten.

Alle, die sich von dem Vorhaben betroffen sehen, können innerhalb von sechs Wochen (bis zum Ende der Offenlage) Einwendungen erheben. Sobald alle Stellungnahmen und Einwendungen vorliegen, werden diese dem Antragsteller übermittelt, der nun seinerseits Gelegenheit zu einer Stellungnahme hat.

Anschließend findet ein Erörterungstermin statt. Nach Prüfung der im Anhörungsverfahren vorgetragenen Argumente und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wird die Planfeststellungsbehörde über den Antrag und die vorliegenden Einwendungen entscheiden.

Was bedeutet ein Planfeststellungsbeschluss?
Der Planfeststellungsbeschluss bedeutet die Baugenehmigung, macht den Vorhabenträger aber nicht automatisch zum Eigentümer der benötigten Grundstücke. Es trifft lediglich die Feststellung, dass die von den Planungen betroffenen das Vorhaben in der vorgesehenen Form hinzunehmen haben.

Der Beschluss trifft auch keine Entscheidungen zu Entschädigungen. Das spielt erst eine Rolle, wenn mit den vom Projekt betroffenen Eigentümern Grundstücksverhandlungen geführt werden müssen.

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