
Mobilitätskonzept: Maßnahmen für Eltern-Taxis
Um morgens und nachmittags das Verkehrsaufkommen an Kitas und Schulen zu entzerren, sollen die Einrichtungen Stellflächen für den Hol- und Bringverkehr anbieten können.
Die Kitas werden jeweils sechs Parkflächen erhalten, daneben werden hier auch sechs Stellplätze für Mitarbeiter eingerichtet. Die Grundschulen werden mit x Stellplätzen für den Hol- und Bringverkehr sowie x Parkplätzen für Mitarbeiter ausgestattet. Die weiterführenden Schulen erhalten ebenfalls sechs Stellflächen für Hol- und Bringverkehr sowie darüber hinaus 60 Stellplätze für Mitarbeiter und Schüler. Damit Ein- und Aussteigen sicher und komfortabel erfolgen kann, müssen ausreichende Sichtbeziehungen ermöglich werden; außerdem müssen die Verkehrsräume voneinander getrennt sein. Die Installation eines separaten Fahrstreifens für Linksabbieger ist gegebenenfalls zu prüfen, um einen Rückstau in den öffentlichen Verkehrsraum sowie gefährliche Abbiegemanöver zu verhindern. Um verbotenes Halten auf Gehwegen zu unterbinden, wird um Umfeld der Kitas und Schulen zu besonderer Vorsicht aufgerufen und auf die Hol- und Bringflächen aufmerksam gemacht. Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h.
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