Das Kooperative Baulandmodell wurde mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in Köln eingeführt. Grundlage war ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2006, mit dem der Auftrag an die Verwaltung erteilt wurde, für die Stadt Köln ein entsprechendes Baulandmodell zu entwickeln.
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertagesstättenplätze, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Als Maßnahmenbestandteil des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen steht es für eine transparente Gleichbehandlung aller Vorhabenträger, die ein Bebauungsplanverfahren mit Wohnungsbau durchführen möchten.
Grund für die Forderung nach einem Kooperativen Baulandmodell war der seit Jahren stark sinkende Anteil von öffentlich geförderten Mietwohnungen am Gesamtbestand in der Stadt Köln und dem gleichzeitig geringen Neubauvolumen von öffentlich geförderten Wohnungen. Nach wie vor sind etwa rund die Hälfte aller Kölnerinnen und Kölner berechtigt, in einer entsprechenden Wohnung zu leben. Das vorhandene Angebot deckt dies aber bei Weitem nicht.
Die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wird in erster Linie über die Anzahl der entstehenden Wohneinheiten beziehungsweise der Geschossfläche (GF) Wohnen entschieden. Die Bagatellgrenze gilt für die Verpflichtung zur Errichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus ab einer Zahl von 20 Wohneinheiten (WE) beziehungsweise ergänzend 1.800 m² GF Wohnen.
Die Bagatellgrenze bezieht sich lediglich auf die Verpflichtung zur Errichtung von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau. Andere Verpflichtungen, die sich aus dem Planvorhaben im Sinne der Richtlinie ergeben, sind ab der ersten Wohneinheit beziehungsweise dem ersten Quadratmeter Geschossfläche Wohnen zu übernehmen, da ursächliche Planfolgen sowie verfahrensbegründete Kosten (beispielsweise Gutachten, Wettbewerbe) unabhängig vom Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus bereits mit der ersten Wohneinheit entstehen.
Sie möchten mehr wissen? Dann erreichen Sie über den Link die Broschüre zum Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln.
Quelle: Das Kooperative Baulandmodell Köln - Richtlinie und Umsetzungsanweisung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2017