Die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Umweltprüfung verpflichtet jeden Vorhabenträger, sich im Planfeststellungsverfahren und in der Bauleitplanung sorgfältig mit allen inhaltlichen Vorgaben zum Umweltschutz und zur Umweltvorsorge auseinanderzusetzen. Dadurch sollen fundierte Grundlagen für Planungsentscheidungen zur Verfügung stehen.
Zu prüfen sind u.a. die Auswirkungen von Planungsentscheidungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt. Auch die Kommune muss sich im Rahmen der Umweltprüfung mit den besonderen Vorschriften für den Umweltschutz beschäftigen.
In diesem Zusammenhang müssen u.a. die Kompensationserfordernisse der städtebaulichen Eingriffsregelung geprüft und aufgezeigt werden. Betrachtet werden dabei im vorliegenden Fall auch die Wechselwirkungen zwischen der Umgestaltung des Sees, dem Bau der Entflechtungsstraße, der Stadtbahnlinie und der Aufsiedlung allgemein.